EU-Health-Claims-Verordnung: Keine leeren Versprechen mehr!
Probiotischer Jogurt stärkt die Abwehrkräfte, Margarine schützt vor Herzinfarkt, Müsli-Riegel mit Extra-Calcium machen die Knochen stark… ab 1. Juli 2007 dürfen Lebensmittelhersteller nur mit Aussagen für ihre Produkte werben, die auch wissenschaftlich belegt sind.
Prof. Dr. med. Bischoff, Ernährungsmediziner an der Universität Hohenheim, hat dem Informationsdienst Wissenschaft (idw) dazu ein Interview gegeben. Er meint, die EU-Health-Claims-Verordnung schütze den Verbraucher vor unhaltbaren Versprechungen der Lebensmittelindustrie. Ab 1. Juli dürften Hersteller nur dann mit positiven Gesundheits-Wirkungen ihrer Produkte werben, wenn sie diese auch in wissenschaftlichen Studien belegt haben. So werde der Verbraucherschutz ganz klar verbessert. Aber auch die seriöse Lebensmittelindustrie profitiere von der Regulierung: Die Verordnung fördere den fairen Wettbewerb und den Schutz von Innovationen.
Ich bin da etwas skeptischer und befürchte, dass der Bedarf an gut bezahlten “wissenschaftlichen” Studien demnächst stark ansteigen wird. Trotzdem ist so ein Gesetz im Grunde keine schlechte Sache.
Wie weit wird das neue Gesetz wohl gehen? Darf ich Toffifee (Storck) jetzt verklagen, wenn in meinen Toffee-Pralinen gar kein Spaß drinsteckt? Und Johannes B. Kerner, wenn Gutfried Wurst gar nicht gut für mich ist, oh yeah? Ich bin gespannt.
Quelle: Informationsdienst Wissenschaft, Bild: gutesbuybonn.de
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5. July 2007 um 16:01
Ich befürchte eigentlich auch, dass sich die Lebensmittelindustrie den ein oder anderen “Schabernack” wird einfallen lassen. Studien sind da wahrscheinlich noch das kleinste übel, denn die Lobby in der Branche scheint mir riesig. Aber warten wir es mal ab…
13. November 2009 um 18:33
Is there a governing system over food labeling, health claims, or nutrient content claims in Mediterranean countries? I’m doing a project for school and I’m having a hard time finding this info.. Thanks for your time!
2. August 2011 um 09:52
[...] “Nach EU-Recht unzulässige Absatzförderung für alkoholische Getränke”, urteilte das Landgericht und untersagte die Werbung. Außerdem ist es sowieso verboten, Lebensmitteln in der Werbung medizinische Eigenschaften zuzuschreiben. (Wir berichteten) [...]